Alle Kurstypen: Informationen zu Durchführung von klinischen Praktika
Der geschäftsführende Vorstand der DIGAB e.V. hat am 29.4.2020 an alle DIGAB-zertifizierten Kurs- und Bildungsanbieter für den Basiskurs, Basiskurs Pädiatrie und Expertenkurs ein Informationsschreiben zur Durchführung von klinischen Praktika verschickt. Es hat folgenden Inhalt: „Sehr geehrte Kurs- und Bildungsanbieter, die DIGAB e.V. hat im Hinblick auf die Corona-Krise bereits im März notwendige Anpassungen der Kursvorgaben vorgenommen, um eine Weiterführung bzw. erfolgreiche Beendigung der Kurse zu ermöglichen. Wir haben auf die versandten Mailings an die Kursanbieter im März zahlreiche Rückmeldungen der Anbieter erhalten, welche v.a. den verspäteten Abschluss der Kurse durch die Verschiebung der klinischen Praktika kritisiert haben. Da der Praktikumseinsatz in den Kliniken auf unbestimmte Zeit nicht möglich ist, hat sich die DIGAB e.V. kurzfristig zu folgender vorübergehender Anpassung entschieden:
Basiskurs und Basiskurs Pädiatrie:
· Das klinische Praktikum entfällt für Kurse mit Beginn ab 1. März 2019.
· Teilnehmer mit weniger als 12 Monaten Berufserfahrung reichen ausschließlich die Praktikums-Checkliste über 40 Stunden im außerklinischen Bereich ein.
· Teilnehmer mit mehr als 12 Monaten Berufserfahrung im außerklinischen Bereich, bei denen ein verkürztes klinisches Praktikum von 16 Stunden anstehen würde, brauchen keine Praktikumsnachweise einreichen.
· Die Verlängerung der Fortbildungsdauer auf 24 Monate wird rückgängig gemacht. Alle Teilnehmer sollen Theorie und Praxis innerhalb der regulären Dauer von 12 Monaten abschließen.
Expertenkurs:
· Der Einsatz in einem Weaningzentrum bzw. Zentrum für außerklinische Beatmung entfällt für Kurse mit Beginn ab 1. März 2019.
· Die Verlängerung der Fortbildungsdauer auf 24 Monate wird rückgängig gemacht. Alle Teilnehmer sollen Theorie und Praxis innerhalb der regulären Dauer von 12 Monaten abschließen.
Wichtig: Bitte informieren Sie Ihre Teilnehmer über diese Neuerung. Teilnehmer, deren Unterlagen bereits bei der DIGAB-Geschäftsstelle eingereicht wurden und bei denen ausschließlich klinische Nachweise nachgefordert wurden, sollen sich mit der DIGAB-Geschäftsstelle in Verbindung setzen. Die notwendigen Anpassungen gelten vorerst befristet bis zum 31.12.2020.
Der Spitzenverband der Krankenkassen wird über unsere Initiative in Kenntnis gesetzt.“
Schreiben zum Download hier.