Patientenvertretung im G-BA beantragt die Verlängerung der Übergangsregelung für die HKP-RL bis 31.10.2025
Die Patientenorganisationen im G-BA haben am 1. Juni 2023 einen förmlichen an den G-BA gestellt, damit die Versorgungssicherheit der Patienten über den Oktober 2023 hinaus gewährleistet werden kann. In dem „Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V: Außerklinische Intensivpflege“ fordern die Patientenorganisationen den G-BA auf, die Übergangsregelung für die HKP-RL bis 31.10.2025 zu verlängern und beantragen, dass der G-BA seinerseits den Gesetzgeber auffordert, das Inkrafttreten von Artikel 2 des IPReG ebenfalls auf den 31.10.2025 zu verschieben.
Ein von den Patientenorganisationen im BMG vorgestellter Vorschlag, für eine differenzierte und prozesshafte Übergangsregelung von der HKP zur AKI ist zuvor ohne Resonanz verblieben. Die beantragte Terminverschiebung ist daher zur Sicherung der Versorgung erforderlich, da zum vorgesehenen Stichtag weder für die Verordnung noch für die Potenzialerhebung eine ausreichende Anzahl qualifizierter Fachärztinnen und Fachärzte zur Verfügung stehen.
Antrag der Patientenvertretung nach § 140f SGB V: Außerklinische Intensivpflege: Sicherstellung der Versorgung der Versicherten: Verlängerung der Übergangsregelung nach § 1a Häusliche Krankenpflege-Richtlinie HKP-RL zum Download hier.