Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege

Heute erscheinen die Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, die ab dem 1. Juli gültig sind. Sie betreffen u.a. auch die Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte in der außerklinischen Intensivversorgung. In diesem Zusammenhang wurde der Bereich Zertifizierung umgestellt und Formulare wurden unter „DIGAB Kurse“ bereits ausgetauscht.

Download der Rahmenempfehlungen hier.

Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege