Aktuelle Informationen für Bildungsanbieter gem. Bundesrahmenempfehlung
Am 24. April 2023 fand das erste Online-Bildungsanbieter-Treffen statt, das Kira Nordmann moderierte. Sie informierte darüber, dass aufgrund der Bundesrahmenempfehlung ein einheitliches Curriculum geschaffen wurde und nun die Prozesse der Zertifizierung umgestellt werden. Eine Zertifizierungsgesellschaft, der auch die DIGAB e.V. angehören wird, befindet sich in Gründung. Die Übergabe erfolgt am 1. Mai 2023. Bis dahin sind die Formulare im „Downloadbereich Kurse“ entsprechend angepasst. Auch das neue Curriculum ist dort zu finden.
Teilnehmerunterlagen schicken Sie bitte ab sofort per Mail an: info@arge-fachgesellschaften.de
Wie kann ich mich als Bildungsanbieter zertifizieren lassen?
Bitte informieren Sie sich in den von uns entwickelten Curricula über die Anforderungen und den Ablauf der Zertifizierung (s. Dokumente im Bereich Downloads). Die jeweilige DIGAB-Zertifizierungskommission prüft Inhalt und Struktur Ihrer Bildungsangebote sowie die Qualifikation der Referenten. Die Zertifizierung hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, danach ist eine Rezertifizierung notwendig.
Welche Dokumente benötige ich als Kursanbieter?
Unter dem Punkt Downloads finden Sie alle notwendigen Dokumente. Diese sind nach den jeweiligen Fortbildungskursen (Basiskurs, Basiskurs Pädiatrie, Expertenkurs) sortiert. Die Kürzel der Fortbildungskurse (BK-(RE); P-BK-(RE); EK) finden Sie zur besseren Orientierung bzw. Übersichtlichkeit auch in der Fußzeile der Dokumente.
Wie lange dauert die Zertifizierung meines Kurses?
Die Dauer des Zertifizierungsprozesses variiert je nach Antragsvolumen – aus diesem Grund kann keine verbindliche Aussage getroffen werden. Grundsätzlich sollte von der Einreichung der Dokumente bis zur Entscheidung der Kommissionsmitglieder mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Monaten gerechnet werden. Nachbesserungen bzw. das Nachreichen von Dokumenten seitens des Kursanbieters verlängern den Zertifizierungsprozess zusätzlich. Von Nachfragen nach dem Zertifizierungsstand vor Ablauf von 3 Monaten bitten wir abzusehen.
Können Kurse rückwirkend zertifiziert werden?
Nein. Kurse, die vor dem Versand der Zertifizierungsurkunde vom Anbieter durchgeführt wurden, sind von der Zertifizierung ausgeschlossen. Das heißt, dass die Teilnehmer dieser Kurse keinen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung seitens der DIGAB e.V. haben.
Wer kann an den Kursen teilnehmen?
Die Zugangsvoraussetzungen für den Basiskurs, Basiskurs Pädiatrie und Expertenkurs sind im Curriculum des jeweiligen Kurses unter dem Punkt 1 „Zielgruppe“ enthalten. Die Curricula finden Sie im Download-Bereich.
Wie erhalte ich als Kursteilnehmer meine Teilnahme-Bescheinigung?
Sie finden im Download-Bereich unter dem Punkt Unterlagen für Kursteilnehmer alle notwendigen Dokumente unterteilt nach den jeweiligen Kurstypen.
Das Dokument F7- Information für Teilnehmer (nur Basiskurs und Basiskurs Pädiatrie) enthält zusammengefasst alle wichtigen Informationen zu Fristen und der Beantragung der Teilnahmebescheinigungen.
Wie kann ich nachvollziehen, ob mein Kursanbieter von der DIGAB e.V. zertifiziert ist?
Sie finden eine Übersicht aller durch die DIGAB e.V. zertifizierten Kursanbieter nach Bundesländern sortiert unter dem Punkt Zertifizierte Kurse. Sollte Ihr Kursanbieter nicht in der Auflistung und im entsprechenden Bundesland enthalten sein, wenden Sie sich bitte vor Kursbeginn an die DIGAB-Geschäftsstelle.
Wie finde ich einen von der DIGAB e.V. zertifizierten Fortbildungskurs in meiner Nähe?
Unter dem Punkt Zertifizierte Kurse haben Sie die Möglichkeit, nach Kursen in dem von Ihnen gewünschten Bundesland zu filtern. Bei Fragen zu Kursbeginn, Kosten etc. wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Ansprechpartner.
Was muss ich als Arbeitgeber beachten?
Der Nachweis der Teilnahme an DIGAB-zertifizierten Kursen entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verantwortung, sich selbst davon zu überzeugen, dass eine Pflegekraft eigenverantwortlich bei einem Patienten eingesetzt werden kann. Dies gilt auch für die Überprüfung von Sprachkenntnissen bei Pflegekräften aus dem Ausland. Das Niveau Stufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEF) halten wir dringend erforderlich.