Vorbereitende Maßnahmen der Versorger in Bezug auf die Hilfsmittel zur Beatmung

Positionspapier zu Punkt 6.8 in der S2k-Leitlinie Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz zur Erreichung des Ziels

Ralph Beitzel, „Sektion Außerklinische technische Versorgung und Normung“, Januar 2020

Um die Versorgung von langzeitbeatmungspflichtigen Personen zu gewährleisten, sehen wir die wichtigsten Voraussetzungen in der Spezialisierung auf Beratung, Versorgung und Betreuung unserer Patienten.

Unter Berücksichtigung der medizinischen Erfordernisse, muss der verantwortungsvolle beatmungsmedizinische Versorger ganzheitlich und patientenorientiert handeln.

Der medizinische Berater gewährleistet in Zusammenarbeit mit Ärzten und Fachkreisen die Konzeption und Versorgung des Patienten. Bereits im Vorfeld sollen durch diese umfassenden Vorbereitungen Ängste und Unsicherheiten des Patienten verringert werden.

Zur Erreichung des Behandlungsziels und der bedarfsorientierten Hilfsmittelversorgung, müssen für die ganzheitlich angestrebte Beatmungstherapie die Faktoren Mobilität, Kommunikation mit allen Beteiligten der Versorgung, Autonomie und soziale Integration berücksichtigt werden. Als Basis hierfür dient das bio-psycho-soziales Model der ICF (WHO 2001).

Erst wenn diese notwendigen Voraussetzungen für den medizinischen Berater / Medizinprodukteberater (§ 31 MPG/ § 75 AMG) von Bestand sind, kann das umfassende Versorgungskonzept für den Patienten angewendet werden, da es ansonsten sehr schnell zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann.

Darauf folgt die lebenslange bedarfsorientierte Betreuung des Patienten in der häuslichen Versorgung. Der Versorger bildet somit ein wichtiges Bindeglied zwischen Patient, Weaningzentrum, Ärzten, Krankenkassen, Pflegediensten und Angehörigen und ist häufig bei Problemstellungen erster Ansprechpartner.

Das Versorgungskonzept umfasst einen sehr hohen und komplexen Dienstleistungsaufwand, der ein umfangreiches medizinisches Wissen erfordert und voraussetzt. Die Dauerhaftigkeit und lebenslanges fachkundiges Lernen sind deshalb wesentliche Bestandteile in der Beatmungsversorgung. Der notwendige Aufwand und die Betreuung gehen weit über eine einfache Bereitstellung von Geräten und Zubehör hinaus und sind in mehrere, für den Patienten lebensnotwendige Bausteine unterteilt:

  • Die Konzeption zur Realisierung der nachstationären Versorgung
  • Vorbereitung und Realisierung im häuslichen Bereich durch fachgerechte Information und Beratung des Patienten und der Angehörigen zur Bedarfsermittlung
  • Bereitstellung von Leihgeräten zur Erprobung in der Klinik
  • Termingerechte Hilfsmittellieferung zum Entlassungstermin und Terminvereinbarung mit Angehörigen und Pflegediensten
  • Erhöhter Beratungs- und Betreuungsaufwand bei Kindern. Als besondere Herausforderung Unterstützung bei niedergelassenen Kinderärzten, da diese in vielen Fällen nur wenig mit den Krankheitsbildern und fachgerechter Versorgung erfahren sind.

(Obwohl der Versorger lt. Auftrag nur für das reibungslos technische Funktionieren der Hilfsmittel zuständig ist. Kenntnisse über Beatmung, Sekretmanagement, Sondenernährung und spezielle Therapien sind häufig nicht oder unzureichend vorhanden. Das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten im Alltaggeschehen liefert eine hohe fachliche Kompetenz von Seiten des Versorgers.)

  • Umfassende Einweisungen (geregelt durch § 4 Absatz 3 MPBetreibV) und Intensivschulungen auch für erhöhten Bedarf der betreuenden Personen, Pflegegruppen und in Pflegeeinrichtungen zur Nutzung und korrekten Anwendung der Beatmungsgeräte, Sekretmanagement, Sauerstofftherapie und Überwachungsmonitoring in Verbindung mit Mobilitätshilfen. Diese Maßnahme umfasst unterschiedliche Standorte und kann sich durch Personalwechsel über den gesamten Versorgungszeitraum ziehen
  • Notfallmanagement/24H Rufbereitschaft

Gewährleistung der durchgängig technischen Versorgung durch Bereitstellung des technischen Service` (Wartungen, Funktionskontrollen) -und stellen von Ersatzgeräten/ 24 H Rufbereitschaft

  • Beratung und Unterstützung bzgl. weiterführender rehabilitativer Maßnahmen/ Hilfsmittel Rehabedarf unter Berücksichtigung der Wohnsituation und falls der Betroffene ein Kind ist, Erweiterung/Anpassung/Erprobung durch Wachstum
  • Beratung von Langzeitbeatmung in Pflegeeinrichtungen
  • Dauerhafte Betreuung und Erreichbarkeit bei auftretenden Fragen
  • Anwesenheit im Überleitprozess und Erstellung des Überleitungsprotokolls
  • Lieferung von Geräten, Hilfsmitteln und Zubehör
  • Erfassung des Monatsbedarfs und Anpassung der notwendigen Verbrauchsartikel
  • Koordination zu Lieferungen in Absprache mit den Pflegediensten und evtl. weiteren Lieferanten
  • Regelmäßige Nachbesuche und Betreuung
  • Rückmeldung über den gesundheitlichen Zustand und die Versorgung des Patienten an das betreuende Zentrum
  • Befürwortung, Schulung/Aufklärung bei den Krankenkassen über das Krankenbild und die Indikation für die Therapie
  • Überschaubarkeit der entstehenden Versorgungskosten und Hinterfragung der Notwendigkeit im Sinne des ganzheitlichen Therapieansatzes

Versorgung bedeutet nicht nur, Patienten mit allen Hilfsmitteln von der Klinik nach Hause zu entlassen, sondern ihnen mit kompetenter Hilfe zur Seite zu stehen. Die Qualität der Versorgung sowie die Patientensicherheit sind entscheidend abhängig von der gewissenhaften Erfüllung der genannten Punkte.