Ziele der Sektions „Hygiene“ ist die flächendeckend einheitliche Optimierung der hygienischen Situation in der außerklinischen Intensivpflege durch:
Aktuelle Fragestellungen aus der Sektion sind:
Aussichten:
Fragebogen Risikobewertung für Pflegedienste der Sektion „Hygiene“ zum Download hier.
Umfragen der DIGAB-Sektion:
1. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Verwendung von Steckbecken“ verschaffen. Bitte nehmen Sie hier an unserer kurzen Umfrage zum Thema teil.
2. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Was muss aus hygienischer Sicht beim endotrachealen Absaugen beachtet werden?“ verschaffen. Bitte nehmen Sie hier an unserer kurzen Umfrage zum Thema teil.
3. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Trachelkanülenaufbereitung: Mehrere Seiten einer Medaille“ verschaffen. Bitte nehmen Sie hier an unserer kurzen Umfrage zum Thema teil.
4. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Wäschehygiene in der Außerklinischen Intensivpflege“ und die Praxis in den Pflegediensten verschaffen. Bitte nehmen Sie hier an der kurzen Umfrage teil.
5. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Vorbeugung von Harnwegsinfektionen“ verschaffen.Bitte nehmen Sie hier an der kurzen Umfrage teil.
6. Die DIGAB-Sektion Hygiene möchte sich einen Eindruck über die Relevanz des Themas „Infektionshygienische Überwachung der ambulanten Pflege durch die Gesundheitsämter“ verschaffen. Bitte nehmen Sie hier an der kurzen Umfrage teil.
Die DIGAB unterstützt das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderte SIMPATI-Projekt („Surveillance nosokomialer Infektionen und MRE bei Patienten der außerklinischen Intensivpflege“). Die Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie das Auftreten von Krankheitserregern mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen ist nicht nur für Krankenhäuser, sondern für eine Vielzahl medizinischer Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben (Infektionsschutzgesetz § 23 Abs. 4).
Weitere Informationen hier.