Schreiben zu den drei Formularen für die vertragsärztliche Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Dr. Paul Diesener, Dysphagie-Netzwerk-Südwest e.V., Vertretern des Zentrums für außerklinische Beatmung (zab), der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V., INTENSIVkinder zuhause e.V., IntensivLeben, Vereins für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche e.V. sowie des GKV-IPReG Think Tanks haben sich am 1. Dezember 2022 an den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR sowie das Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesamt für Soziale Sicherung und den Gemeinsamen Bundesausschuss gewandt. Sie haben die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung mit Außerklinischer Intensivpflege Anmerkungen zur Richtlinienkonformen Umsetzung der neu eingeführten Formulare 62A (Erhebung des Entwöhnungspotenzials) und 62B (Verordnung von AKI) analysiert und schlagen einige Änderungen vor, um Missverständnissen bei den Ärzt*innen vorzubeugen.
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