Umsetzung des GKV-IPReG
Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz GKV-IPReG, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL), die Bundesrahmenempfehlung und vieles mehr verändern grundlegend die außerklinische Intensivversorgung. Nicht nur auf die Menschen mit Beatmung, sondern auch auf alle Berufsgruppen, die in der außerklinischen Intensivversorgung tätig sind, kommen große Veränderungen in diesem Jahr zu bzw. sind bereits in vollem Gange. Deshalb boten wir als multiprofessionelle Fachgesellschaft zwischen Januar und Mai 2023 DIGAB-Sprechstunden zum GKV-IPReG an. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Hier gehts zu der Bundesrahmenempfehlung nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer
Intensivpflege vom 03.04.2023 des GKV–Spitzenverbandes1, Berlin. Sie treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
Hier gehts zu Informationen zum Gesetz von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV.
Hier geht es zu weiteren Informationen.
Stellungnahmen der DIGAB im Rahmen der Gesetzgebung
Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ vom 11.6.2020. Download hier.
Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V.
zum Entwurf „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG)“ vom 8.1.2020. Download hier.
Stellungnahme der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung e.V. (DIGAB) zum Gesetz zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG) vom 5. September 2019. Download hier.