Wichtige Hinweise zu den Corona-Sonderregelungen und den aktuellen Kursbedingungen

Die Geschäftsstelle der DIGAB e.V. hat am 1. Juni 2022 folgendes Schreiben an die Anbietenden von DIGAB-Kursen mit dem folgenden Inhalt verschickt:

Liebe Kursanbietende, in Ergänzung zum vorangegangenen Schreiben vom 09.05.2022 („DIGAB e.V.: wichtige Infos zu den Corona-Sonderregelungen zu den Basis- und Expertenkursen“) möchten wir Sie daran erinnern, dass die DIGAB Corona-Sonderregeln zum 30.06.2022 beendet werden. Dies bedeutet, dass ab 01.07.2022 die Absolvierung der klinischen Praktika wieder offiziell gefordert wird. Der Kursumfang ist also wieder insgesamt 120 Std. (Basiskurs) bzw. 200 Std. (Expertenkurs) wie in den Rahmenempfehlungen und in den Verträgen mit den Kostenträgern beschrieben. TeilnehmerInnen sollen mit Ihren Arbeitgebern (Pflegediensten) wieder rechtzeitig Kontakt zu Kliniken aufnehmen, damit den Mitarbeitern, die einen Basiskurs besuchen, ein Praktikumsplatz ermöglicht werden kann.

Wer vor dem 01.07.2022 einen Kurs besucht hat und bereits ein klinisches Praktikum absolviert hat, reicht dies selbstverständlich auch mit ein.

Sollten auch nach dem 30.06.2022 regional oder erneut durch eine Corona-Welle im Herbst/Winter keine klinischen Praktika bereitgestellt werden können, empfehlen wir, dies mit Ihren Vertragspartnern– wie im Schreiben vom 09.05.2022 geschrieben – zu kommunizieren, um die Anerkennung der TN-Bescheinigungen nicht zu gefährden.

Weiterhin werden die ausgestellten DIGAB-Bescheinigungen forthin die absolvierte Stundenzahl wieder enthalten. Bei Einreichung der Teilnehmerunterlagen ohne Klinisches Praktikum wird die DIGAB-Bescheinigung über 80 Stunden ausgestellt.

Weiterhin haben wir die Frist zur Absolvierung der klinischen Praktika von 12 Monaten auf 24 Monate ab Kursbeginn angehoben, um eine Absolvierung zu ermöglichen. Teilnehmende von Kursen, die zwischen 01.03.2019 und dem 30.06.2022 stattgefunden haben, haben ebenfalls eine Frist von 24 Monaten ab dem 01.07.2022, wenn sie das Klinische Praktikum nachholen möchten.

Wenn ein klinisches Praktikum nachträglich absolviert und nachgewiesen wird (und nur dann!), kann eine während der Corona-Sonderregelung ausgestellte Bescheinigung ohne Stundenzahl ab sofort mit Angabe der Stundenzahl neu ausgestellt werden. Aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwands wird hierfür eine Gebühr von 30€ berechnet.

Bei Rückfragen und Hilfe bei der Praktikumssuche sollen Sie als Kursanbieter erster Ansprechpartner sein.

Bitte informieren Sie mündlich und am besten schriftlich die TeilnehmerInnen Ihrer Kurse darüber.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass wir aufgrund allgemein steigender Aufwände und Kosten unsere Preisstruktur anpassen müssen und daher für Kurslisten ab dem 1. Juli 2022 die Gebühr von 20 € pro Teilnehmenden auf 30 € erhöhen müssen.

Download des Merkblatts hier.

Wichtige Hinweise zu den Corona-Sonderregelungen und den aktuellen Kursbedingungen