Coronabedingte Sonderregeln für Basis- und Expertenkurse vom jeweiligen Kostenträger anerkennen lassen!

Die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung DIGAB e.V. hat am 9. Mai 2022 die Anbieter von DIGAB-zertifizierten Basis- und Expertenkursen sowie die Geschäftsführenden von Pflegediensten wegen der Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie angeschrieben. Diese gelten seit Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 temporär und besagen, dass die für die Kurse erforderlichen klinischen Praktika ausgesetzt werden. Grund war und ist es, die Ansteckungsgefahr zu minimieren und Kliniken vor einem Kollaps zu schützen. Zudem akzeptierten viele Kliniken in dieser schwierigen Phase ohnehin keinerlei Praktikant*innen, so dass eine rahmenempfehlungskonforme Ableistung der klinischen Praktika unmöglich war.

Der Umfang beim Basiskurs wurde auf 80 Zeitstunden reduziert, obwohl 120 Zeitstunden gefordert sind, und beim Expertenkurs, der auf 200 Zeitstunden ausgelegt ist, entfiel das klinische Praktikum in einem Weaningzentrum bzw. Zentrum für außerklinische Beatmung mit einem Zeitumfang von 80 Zeitstunden, sodass er nur einen Zeitumfang von 120 Zeitstunden umfasste. Auch Online-Kurse waren möglich.

Die DIGAB e.V. weist darauf hin, dass sich die Geschäftsführenden von Pflegediensten die DIGAB-Sondervereinbarungen durch den jeweiligen Vertragspartner (Kostenträger) für die Corona-Zeit – auch rückwirkend – anerkennen lassen sollten, um Probleme bei der Anerkennung von Kursen durch den MD zu vermeiden. Denn Inhalte der Rahmenempfehlungen, welche integraler Bestandteil der Verträge sind, dürfen nach §9 Abs. 3 der Rahmenempfehlungen einvernehmlich geändert werden. Diese Anerkennung der Sonderregeln müsse aber jeder Pflegedienst selbständig abklären.

Die beiden Schreiben sind hier auf der DIGAB-Homepage eingestellt.

Stand: 9. Mai 2022

Coronabedingte Sonderregeln für Basis- und Expertenkurse vom jeweiligen Kostenträger anerkennen lassen!